Allgemeine Geschäftsbedingungen der „LoPa Gastronomie GmbH“ und des „Gewusst wie“ Veranstaltungsservice
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Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Räumen, Flächen und Außenbereichen zur Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der LoPa Gastronomie GmbH sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.

Reservierung von Räumen, Flächen und Artikeln:
Die Vermietung von Räumen, Flächen (innen und außen) und Artikeln begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Vertragspartner sind der Veranstalter und die LoPa Gastronomie GmbH. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so erklärt er sich als bevollmächtigt zum Abschluss eines Vertrages im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Reservierungen und Leistungsvereinbarungen werden mit unserer Bestätigung verbindlich. Mit dem Auftrag zur Erstellung eines Angebotes wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe am Tag der ersten Besprechung festgelegt wird.

Teilnehmerzahl:
Die endgültige Mindestteilnehmerzahl ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Danach können Reduzierungen nur berücksichtigt werden, sofern dadurch keine Kosten entstehen. Bei höheren Teilnehmerzahlen wird die tatsächliche Anzahl berechnet. Hinweis: Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach den örtlich geltenden feuerpolizeilichen Vorschriften.

Stornierung:
Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, behalten wir uns eine Vergütung vor. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und den geplanten Leistungen (insbesondere Bewirtung).

Nachweis geringeren Schadens:
Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden unsererseits nachzuweisen.

Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe des banküblichen Kontokorrentzinssatzes. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Veranstalters. Bei Verträgen mit mehr als 90 Tagen Vorlauf behalten wir uns Preisanpassungen vor, die dem Veranstalter rechtzeitig mitgeteilt werden.

Verlängerung der Veranstaltungsdauer:
Veranstaltungen unterliegen den gesetzlichen Zeitvorgaben. Für Veranstaltungen über Mitternacht hinaus wird ein Kostenbeitrag von €80,00 pro Stunde erhoben, wenn in diesem Zeitraum kein Umsatz von mindestens €200,00 pro Stunde erzielt wird.

Haftung:
Der Veranstalter haftet für Schäden und Verluste durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte. Eingebrachte Dekorationen müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eine Haftung unsererseits für mitgebrachte Gegenstände besteht nur bei nachweislichem Verschulden. Werden technische oder sonstige Leistungen Dritter in unserem Namen beschafft, geschieht dies im Auftrag des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für Rückgabe und Zustand der überlassenen Gegenstände.

Speisen und Getränke:
Alle Speisen und Getränke werden ausschließlich von uns bereitgestellt. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Kostenvereinbarung. Bei nicht verfügbarer Rohware und Nichterreichbarkeit des Veranstalters sind wir berechtigt, geeignete Alternativen zu liefern. Der Veranstalter stimmt dem ausdrücklich zu.

Mängelrügen:
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

Absage durch den Anbieter:
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn der Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit oder der Ruf des Unternehmens gefährdet erscheinen oder im Fall höherer Gewalt.

Nebenabreden:
Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung tritt an deren Stelle.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz der LoPa Gastronomie GmbH.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Groß-Gerau.

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